Praxisprojekte & Abschlussarbeiten

bei Christian Noss

Tipps & Informationen zum Kolloquium

Hier finden Soe einige Hinweise zum Kolloquium, die ich mir im Wesentlichen bei Prof. Dr. Mario Winter entliehen habe.

Das Kolloquium selbst dauert 30-45 Minuten und beginnt mit einem 20 Min langen Vortrag des Prüflings über die Arbeit. Hierzu können (mit Zustimmung des Prüflings) neben den Prüfer:innen auch weitere Zuhörer eingeladen werden. Danach wird ein Fachgespräch über die Arbeit und deren Kontext geführt.

In der Prüfungsordnung steht zum Kolloquium, dessen Note mit 3CP, bzw. 6CP in die Gesamtnote eingeht:

Bachelor Kolloquium

Das Kolloquium ergänzt die Bachelorarbeit, ist selbständig zu bewerten und soll innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden. Das Kolloquium dient der Feststellung, ob der Prüfling befähigt ist, die Ergebnisse der Bachelorarbeit, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge mündlich darzustellen und selbständig zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen. Dabei soll auch die Bearbeitung des Themas der Bachelorarbeit mit dem Prüfling erör- Das Kolloquium wird als mündliche Prüfung durchgeführt und in der Regel von den Prüferinnen oder Prüfern der Bachelorarbeit gemeinsam abgenommen und bewertet. Das Kolloquium dauert etwa 30 bis 45 Minuten. Für die Durchführung des Kolloquiums finden im Übrigen die für mündliche Modulprüfungen geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Für das bestandene Kolloquium werden drei Leistungspunkte vergeben.

Master Kolloquium

Das Kolloquium ergänzt die Masterarbeit, ist selbständig zu bewerten und soll innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe der Masterarbeit stattfinden. Es dient der Feststellung, ob der Student oder die Studentin befähigt ist, die Ergebnisse der Masterarbeit, ihre fachlichen und methodischen Grundlagen, fachübergreifende Zusammenhänge und außerfachlichen Bezüge mündlich darzustellen, selbständig zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen. Das Kolloquium wird in der Regel von den Prüferinnen und Prüfern der Masterarbeit abgenommen und bewertet. Das Kolloquium wird als mündliche Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer durchgeführt. Für die bestandene Masterarbeit und das bestandene Kolloquium werden zusammen 30 Leistungspunkte im Sinne von § 12 vergeben. Die Gewichtung der schriftlichen Leistung (Masterarbeit) erfolgt mit 24 Leistungspunkten. Die Gewichtung der mündlichen Leistung (Kolloquium) erfolgt mit 6 Leistungspunkten.

Was heißt das für Sie als Prüfling?

Der Kolloquiumsvortrag gibt Ihnen Gelegenheit, unter Bezugnahme auf die oben angegebenen Kolloquiumsziele die wichtigen Aspekte Ihrer Abschlussarbeit herauszustellen. Was waren die wirklichen Probleme und Fallstricke? Was ist der von Ihnen originär geleistete (konzeptuelle und praktische) Anteil? Salopp: Sie versuchen, Ihre Abschlussarbeit optimal zu verkaufen und zeigen, dass Sie die wesentlichen Inhalte der Arbeit wirklich durchdrungen und kritisch reflektiert haben.

Darüber hinaus bereitet Ihr Vortrag sozusagen die Frageeinheit vor - hier können Sie also bewusst bestimmte Dinge etwas offen lassen oder überspitzt darzustellen und so Fragen provozieren (auf die Sie sich dann aber auch vorbereitet haben sollten).

Veröffentlichung Ihrer Arbeit im Hochschulschriftensystem

Ich würde es begrüßen, wenn Sie Ihre Arbeit anderen öffentlich zur Verfügung stellen würden. Dazu müssten Sie die Arbeit auf dem Open Access-Hochschulschriftenserver einstellen, verschlagworten und die ausgefüllte Einverständniserklärung mitbringen. Ich würde Sie nach Bekanntgabe der Bewertung danach fragen und würde die Erklärung dann unterschreiben. Die permanente URI für Ihre Arbeit wird Ihnen dann im Nachgang mitgeteilt, so dass Sie sie zum Zitieren und als Referenz verwenden können. Bitte tragen Sie die URI auch im Thesis Repo ein.